August 2019
Im Gottesdienst am 31. Juli, in dem uns unser Bischof in Lippe-West diente, ging es um die Differenzen zwischen Petrus und Paulus. Petrus missionierte die Juden -> Judenchristen, Paulus die Heiden -> Heidenchristen. In dem Gottesdienst wurden vom Bischof auch die sogenannten Jakobusklauseln angerissen, die hier etwas detaillierter erläutert werden sollen.
Es gab Christen aus Heiden und Juden und der Streit entbrannte, ob man zuerst Jude werden müsse (Beschneidung, Speisevorschriften etc.) oder ob der pure Glaube an Jesus reiche. Die Gemeinden, insbesondere in den neuen Standorten in Galatien, drohten sich zu spalten. Die Gemeinschaft von Juden- und Heidenchristen und damit auch die Einheit der jungen Kirche war gefährdet. Ein Apostelkonzil wurde einberufen, um Minimalvoraussetzungen für ein Christsein (neben Glaube und Taufe) festzulegen, um den Streit zwischen Judenchristen und Heidenchristen zu schlichten. Diese Voraussetzungen werden „Jakobusklauseln“ genannt und beinhalten folgende vier Punkte:
Hält ein Nichtjude diese Grundvoraussetzungen ein, kann er zum Christentum wechseln (Bescheidung z.B. nicht mehr notwendig). Ein Brief wurde verfasst und das Dekret an die Gemeinde in Antiochia gesendet (Apostelgeschichte 15,22-29).
Damit war der Streit beigelegt und der Ausbreitung des Christentums stand diese Hürde nicht mehr im Weg.
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